Die Chiropraktik ist neben den Ärzten, Zahnärtzen, Tierärzten und Apothekern eine der fünf eigenständigen Medizinalberufe in der Schweiz.
Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen (KVG) übernimmt die Behandlungskosten als Pflichtleistung. Ebenso die Unfall – (UVG), die Militär- (MV) und die Invalidenversicherung (IV).
Patienten benötigen in der Regel keine Ueberweisung eines Haus- oder Spezialarztes für eine chiropraktische Behandlung. Bei HMO- und Hausarztmodell- Versicherten ist allerdings, wie für die meisten spezialaerztlichen Behandlungen, auch für eine chiropraktische Behandlung eine vorgängige Konsultation beim Hausarzt notwendig.
Bei Unklarheiten oder Fragen dürfen Sie sich gerne bei uns in der Praxis erkundigen – Tel 041 210 53 03.