In den folgenden Bundesgesetzen und den entsprechenden Verordnungen werden die Ausbildung und die Tätigkeit der Chiropraktoren sowie die Kostenübernahme der chiropraktischen Leistungen geregelt:
- Medizinalberufegesetz (MedBG)
- Krankenversicherungsgesetz (KVG)
- Unfallversicherungsgesetz (UVG)
- Militärversicherungsgesetz (MVG)
- Invalidenversicherungsgesetz (IVG)
- Strahlenschutzgesetz (StSG)
Die Aufnahme der Chiropraktoren ins Medizinalberufegesetz MedBG erfolgte am 1. Sept. 2007. Im MedBG sind die fünf Medizinalberufe Chiropraktor, Arzt, Zahnarzt, Veterinär und Pharmazeut geregelt.
Aufgrund der föderalistisch aufgebauten Gesetzgebung im Gesundheitswesen bestehen weitere Bestimmungen auf kantonaler Ebene.
Gesetzlich sind die Leistungen der Chiropraktoren als Pflichtleistungen von Medizinalpersonen anerkannt worden, als 1964 das Kranken – und Unfallversicherungsgesetz (KUVG) von 1911 teilrevidiert wurde. Seitdem werden die chiropraktischen Leistungen aus der Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt.